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Endbenutzer Lizenzvertrag
§1 EINVERSTÄNDNIS
Mit der Installation und Nutzung dieser Software erklären Sie sich damit einverstanden, das Sie den Inhalt dieser Lizenz durchgelesen und verstanden und aus freien Stücken akzeptiert haben.
§2 NUTZUNGSRECHT
Der Kunde ist auf Grund des Erwerbs der Lizenz dazu berechtigt, mit der erworbenen Lizenz die Software auf einem Windows und/oder auf einem Macintosh System zu installieren und zu nutzen.
Der Kunde darf die erworbene Lizenz nur auf einem Windows und nur auf einem Macintosh-System jeweils nutzen. Auf zwei Windows-Systemen oder auf zwei Macintosh-Systemen, geschweige denn auf mehreren der genannten ist der Einsatz eines einzigen Lizenz-Schlüssels nicht gestattet.
Ausgenommen davon ist die private, nicht gewerbliche, Nutzung der Software. Hier gilt, das dieselbe Lizenz auf bis zu zwei Windows-Systemen oder auf bis zu zwei Macintosh-Systemen oder auf einem Windows-System und auf einem Macintosh-System genutzt werden kann.
Die obige Klausel 2.1 gilt auch für Non-Profit-Organisationen.
Für Volumenlizenzen muss mit 5M-Ware separat Kontakt aufgenommen und danach extra nachgefragt werden. Die Volumenlizenz kann nur nach Vereinbarung erfolgen.
Erworben wird die Software Online, ohne eine Verpackung, direkt über www.5m-ware.eu oder von Partnerseiten.
Im Lieferumfang liegt lediglich der Lizenz-Schlüssel bei. Der Quellcode liegt nicht bei und es besteht kein Recht auf den Quellcode. Sie erwerben lediglich das Recht, die Software mit dem Lizenz-Schlüssel zu nutzen.
Der Kunde hat das Recht, eine oder auch mehrere Sicherungskopien der Software auf einen externen Datenträger wie CD, DVD, USB-Stick oder externe Festplatte zu übertragen, solange die Regeln dieser Lizenz beachtet werden.
Der Kunde darf keinerlei Änderungen an der Software oder an irgendeinem Teil davon ohne Zustimmung des Herstellers vornehmen. Auch Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht erlaubt.
Es besteht kein Recht, vom Lizenzvertrag zurückzutreten. Der Lizenzvertrag ist lediglich auf Dritte übertragbar.
Illegale Vervielfältigung (Vervielfältigung zur Weiterverkauf) und Verbreitung (illegale Verbreitung über Tauschbörsen im Internet oder auf sonstige weise) sind ausdrücklich untersagt. Eine unzulässige Vervielfältigung schließt auch den Ausdruck des Programmcodes ein. Jegliche Änderungen, zu denen 5M-Ware nach Treu und Glauben die Zustimmung in keiner weise verweigert werden kann, sind nach §39, Abs. 2 UrhG statthaft.
5M-Ware bleibt der Inhaber der Software (auf gewerbliche und jede andere Art) und der dazugehörigen Dokumentation. Sie haben kein Recht irgendwelche Hinweise, die auf den Urheberrecht oder sonstige gewerbliche Schutzrechte in der Software verweisen, auf irgendeine weise zu verändern oder aus dem Programmumfang zu entfernen oder zu verbergen.
Die Software kann nicht vermietet oder verliehen werden. Eine Übertragung der Lizenz an einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn der Dritte ebenfalls diese Lizenz durchgelesen, verstanden und aus freien Stücken akzeptiert hat und wenn der vorherige Besitzer der Lizenz keine Kopie der Software und der Lizenz mehr zurückbehält.
Der Kunde hat kein Recht die Software zurückzuentwickeln, zu de-kompilieren oder zu dis-assemblieren. Im übrigen bleiben die Paragraphen §§ 69d sowie 69e des UrhG unberührt.
§2 GEWÄHRLEISTUNG
Gemäß den Vorschriften des Paragraphen §§ 434 ff BGB gewährleistet 5M-Ware das die Software mit der dazugehörigen Dokumentation und der aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt, sowie mit bestmöglicher Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Trotz allem kann auf Grund der derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Software-Fehlern nicht garantiert werden.
5M-Ware versichert mögliche, erhebliche Fehler, die egal auf welche weise, ermittelt werden, in möglichst kurzen Zeiträumen zu korrigiert und als kostenlose Updates der Anwenderschaft bereitzustellen. Neue Funktionen und Erweiterungen dagegen behält sich 5M-Ware vor, erst in neuen Versionen der Software bereitzustellen, die je nach Fall kostenlos, oder wiederum kostenpflichtig erworben werden können.
Die Gewährleistung besteht mindestens solange unbefristet, bis eine neue Version der Software vom Hersteller herausgebracht wird. Und wenn eine neue Version der Software herausgebracht wurde, besteht für die Vorversion immer noch eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr.
§3 BELEHRUNG
Dem Kunden ist bekannt, das vor der ersten Nutzung der Software, die Bedienungsanleitung gelesen wurde und der Kunde sich mit der Bedienung der Anwendung vertraut gemacht hat.
Schäden die an Bildern und sonstigen Grafiken entstehen, die auf Grund mangelnder Vorwissen/Wissen (mangelnder Einarbeitung des Kunden selbst) entstehen, können 5M-Ware nicht vorgeworfen werden. Es besteht auch keinerlei Recht, dafür 5M-Ware auf irgendeine weise zu Verantwortung zu ziehen.
Verlust von Bildern und sonstigen Grafiken kann verhindert werden, wenn die entsprechenden Funktionen der Software aktiviert werden.
Dem Kunden ist bekannt, das Wasserzeichen-Bilder, die in eine Profildatei gespeichert werden, solange die Profildatei existiert, in diesem Dauerhaft verfügbar sind und durch die Portierung der Profildatei(en) mit portiert werden kann/können. 5M-Ware kann nicht zu Verantwortung gezogen werden, wenn die besagten Wasserzeichen-Bilder urheberrechtlich geschützt sind und unwissentlich mit einer Profildatei, ungewollt, weiter verteilt worden. Der betroffene Kunde kommt für den Schaden selbst auf.
Dem Kunden ist bekannt, das er zur Sicherung seiner Bilder und sonstigen Grafiken nicht nur Sicherungskopien über die Software selbst erstellt, sondern auch manuell Sicherungskopien seiner Daten sicherstellt und diese auch auf externe Datenträger kopiert, damit die Daten auf gar keinem Fall verloren gehen können. Datenverlust die aus Nichteinhaltung dieser Regeln entstehen, sind dem Kunden selbst zu zuschreiben und es besteht kein Recht, dafür 5M-Ware auf irgendeine weise zu Verantwortung zu ziehen.
Dem Kunden ist bekannt, das Fehler, die in der Hilfeumfang der Software nicht behandelt werden, dem Hersteller mitzuteilen sind, damit der Hersteller die Gelegenheit bekommt, diesen zu analysieren und zu korrigieren.
§4 HAFTUNGSAUSSCHUSS
5M-Ware haftet für Schäden, die wegen fehlende Eigenschaften der Anwendung entstanden sind, die von 5M-Ware versichert/beworben wurden, jedoch nicht eintrafen.
5M-Ware haftet auch für Schäden, die vorsätzlich verursacht worden, jedoch nicht für Schäden die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht worden.
5M-ware haftet mit einem maximalen Betrag in der Höhe der Lizenzkosten, die der Kunde für die Software an 5M-Ware bezahlt hat. Nicht enthalten in diesem Betrag sind Kosten, die 5M-Ware auf Grund des Vertriebs entstanden sind (Abzüglich der Kosten für Online-Shop-Gebühren und anderweitigen Gebühren, die vom Kaufbetrag abgezogen worden). 5M-Ware haftet höchsten mit dem erhaltenen Nettobetrag für die Lizenzgebühr.
5M-Ware haftet in keiner weise für Folgeschäden, die durch den Einsatz der Software, beim Kunden entstanden sind.
5M-Ware haftet in keiner weise für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten, die durch den Einsatz der Software beschädigt worden oder verloren gegangen sind.
Sonderregelungen hinsichtlich dieses Vertrags mit dem Kunden sind nur mittels schriftliche Zustimmung und Vereinbarung, für den Kunden speziell zugeschnittenen erweiterten Vertrags mit 5M-Ware möglich.
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Jegliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden im Gerichtsstand des Ortes vollzogen, in der 5M-Ware gewerblich gemeldet ist. Derzeit ist der Gerichtsstand Düren.